Gottes Haus hat keine Zugangsbeschränkung? Ein Blick ins Kirchenrecht
Buß deutet ein offenes Kirchenportal als Zeichen bedingungsloser Zugänglichkeit, während das Kirchenrecht seiner eigenen Institution Taufe, Konfession, Lebensform und Geschlecht als Zugangsbedingungen festschreibt – und der Vorgänger-Impuls, für den er sich einleitend entschuldigt, unverändert falsch online steht.














Die Sichtweise des Herrn Abel ist uralt und tief verwurzelt in der christlichen Ideologie. Es sei nur erinnert an die…